IMPLANTATE

Bei der Enukleation besteht das Implantat aus einer Vorrichtung, die in der Tenonschen Kapsel positioniert oder von einer Spenderlederhaut überzogen wird, bei der Eviszeration hingegen wird es in die eigene Lederhaut des Patienten eingesetzt. Sein Zweck besteht darin, die Restbewegung der außerhalb der Augenprothese befindlichen Muskeln zu übertragen und die Augenhöhle, die den Bulbus und die endoorbitalen Strukturen verloren hat, auszufüllen. Es wird aus biokompatiblem und inertem oder autogenem (d.h. aus demselben Organismus entnommen, in den es implantiert wird) Material hergestellt.

Aus chronologischer Sicht kann die Positionierung des Implantats primär (d.h. gleichzeitig mit Entfernung des Bulbus) oder sekundär erfolgen (nach dem Eingriff zur Entfernung des Bulbus, um die leere Höhle zu füllen oder ein Bewegungsdefizit zu korrigieren). Abgesehen von Implantaten für die Beweglichkeit der Augenprothese gibt es andere, die für die Rekonstruktion von Orbitafrakturen verwendet werden (z.B. bei sogenanntem „Blow-out“ des Orbitabodens). Das Implantat kann frei positioniert werden oder es wird mit autologem, synthetischem oder heterologem (von Spender) Material überzogen.